Kündigung eines Lehrers wegen Verunglimpfung des Rechtsstaats

Ein Lehrer, der in einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal den Rechtsstaat verunglimpft und volksverhetzende Aussagen verbreitet, ist nicht dauerhaft für den Schuldienst geeignet. Eine darauf gestützte fristlose Kündigung ist rechtmäßig, so das Arbeitsgericht Berlin.

Das Land Berlin hatte einem angestellten Grundschullehrer im Mai 2018 gekündigt, weil dieser auf einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal den Rechtsstaat verunglimpft hatte und dort auch Straftäter zu Wort kommen ließ. Der Lehrer, der sich auf seinem Youtube-Kanal «Volkslehrer» nennt, hatte darauf das Land Berlin auf Weiterbeschäftigung verklagt und eine politisch motivierte Entlassung gesehen.
Dem Lehrer war vorgeworfen worden, in Teilen seiner etwa 300 Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik sowie deren Behörden und Gesetze nicht an. Sie wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.

ArbG Berlin: Fristlose Kündigung des Lehrers rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Lehrers abgewiesen.
Das Land Berlin muss nach Ansicht des Arbeitsgerichts keinen Lehrer beschäftigen, der im Internet den Rechtsstaat verunglimpft und dort Straftäter zu Wort kommen lässt. Die fristlose Kündigung des Grundschullehrers sei rechtmäßig. Dieser sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet.
Der Lehrer habe seine Videos im Internet gezielt als Propagandamittel genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und verächtlich zu machen. Es seien auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort gekommen, zudem sei über die Zahl von Holocaust-Opfern spekuliert worden. Das sei für einen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unangemessen und nicht tolerabel - auch wenn es kein Fehlverhalten im Unterricht gab. Der Lehrer wolle zudem seinen Youtube-Kanal nicht einstellen.
Der Staat müsse sich gegen diejenigen wehren, die sich mit einem anderen Deutschland identifizierten, betonte das Gericht.

Lehrer sieht seine Youtube-Videos von der Meinungsfreiheit geschützt

Der Anwalt des Lehrers betonte, die Videos seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sein Mandant halte sich an das Grundgesetz, sei als Lehrer bei Schülern und Eltern beliebt gewesen. «Mein Mandant ist kein Verschwörungstheoretiker.» Vielmehr habe Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) eine Medienkampagne gegen den Lehrer angeschoben. «Ich bin doch kein Reichsbürger, wenn ich die Wahrheit sage», sagte der Anwalt für den Lehrer, der seit 2009 beim Land angestellt war und an einer Grundschule in Wedding Musik und Sport unterrichtete.

Verletzung von Pflicht zur Loyalität

Laut Bildungsverwaltung wurden Videos von Schülern in der Freizeit angesehen und kommentiert - was eben doch in den Unterricht hineinwirke. Auch angestellte Lehrer - nicht nur Beamte - seien zur Loyalität verpflichtet. Einen vom Gericht zunächst vorgeschlagenen Vergleich mit einer Abfindung hatte die Bildungsverwaltung abgelehnt.
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil. v. 16.1.2019, 60 Ca 7170/18 60)


dpa