Die Anwendungshäufigkeit im Mietrecht ist noch nicht sehr hoch. Grund dafür ist vor allem die noch fehlende Bekanntheit dieser Konfliktlösungsmöglichkeit. Dabei haben viele von Ihnen bereits die Erfahrung gemacht, dass sich durch juristische Auseinandersetzungen

  • Konflikte massiv verschärft haben und
  • ein Urteil diese Konflikte nicht lösen konnte.

Ein Urteil kann eine Streitfrage lediglich nach juristischen Maßstäben lösen. Die Ursache des Konflikts oder Gefühle spielen dabei keine Rolle. Außerdem entscheidet ein Urteil nur über einen vergangenen Sachverhalt, bietet aber keine Lösung für die Zukunft.

Ursache des Konflikts ist oft eine gestörte Kommunikation zwischen den Parteien, die sich wechselseitig hochschaukelt. Wegen der oft vorhandenen räumlichen Nähe wird der Konflikt (z. B. Lärm) als zentrale Störung des eigenen Lebens erlebt.

Vermieter und Mieter verfolgen naturgemäß unterschiedliche Interessen. Trotzdem gibt es folgende verbindende Elemente:

  • Jeder möchte in Ruhe häuslichen Frieden genießen.
  • Jeder Vermieter, aber auch Mieter, möchte in der Regel ein möglichst konfliktfreies Vertragsverhältnis mit seinem Gegenüber.

Wird bei Störungen versucht, eine zukunftsfähige Lösung zu finden, kann dies viel Zeit-, Nerven- und Kostenaufwand vermeiden. Eine Mediation bietet außerdem die Chance, mehrere gleichartige Sachverhalte in einem Verfahren zu bündeln, statt viele Einzelprozesse führen zu müssen.

Das Wohnen und die Wohnung sind Kernbereiche der persönlichen Lebensführung und die darin verwickelten Emotionen oft nicht geringer als im Familienrecht. Die Mediation bietet gerade in diesem zentralen Lebensbereich ein bewährtes Modell für eine in die Zukunft gerichtete Problemlösung, bei der sich alle Beteiligten trotz des anfänglichen Streites auf der persönlichen Ebene wieder ins Gesicht schauen können.

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