Überarbeitung IFRS for SMEs

Der Entwurf des IASB sieht eine umfangreiche Anpassung des SME-IFRS an eine Vielzahl der Vorgaben der Full-IFRS (u.a. IFRS 3, IFRS 10, IFRS 15) vor.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 08.09.2022 den Exposure Draft ED/2022/1 veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 07.03.2023.

Der Entwurf Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard dient zur Überarbeitung des Bilanzierungsstandard IFRS for Small and Medium-sized Entities (SME-IFRS oder auch IFRS for SMEs) im Rahmen des aktuellen Projekts des IASB. Die letzte umfassende Überarbeitung fand im Jahr 2015 statt. Ziel ist zwischenzeitlich neue und geänderte IFRS zu berücksichtigen, der Standard soll gleichzeitig aber auch für SMEs geeignet bleiben.

Hintergrund: SME-IFRS vs. Full-IFRS

Der SME-IFRS enthält gegenüber dem Full-IFRS

  • eine Komplexitätsreduktion,
  • zahlreiche Erleichterungen (durch die Streichung von Wahlrechten aber auch Einschränkungen) in Bilanzierung, Bewertung, Ausweis und Konsolidierung,
  • eine Reduktion der Anhangangaben.

Der SME-IFRS gilt in einigen Jurisdiktionen als zulässig. Der IASB sprach in 2016 von 84 Ländern, die den SME-IFRS bereits eingeführt haben bzw. dessen Einführung planen.

Änderungsvorschläge des ED/2022/1 im Überblick

Der Entwurf umfasst 35 Sektionen. Neu ist eine Sektion zur Bemessung des fair value. Der IASB hat den Ansatz für IFRS 13 angewandt und schlägt vor, die Anforderungen an die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in einem neuen Abschnitt zusammenzufassen. Die Vorschläge geben jedoch nur Hinweise wie der fair value zu bemessen ist, ändert aber nicht wann ein SME einen Posten zum fair value bewerten darf/muss.

Die Änderungsvorschläge beinhalten ebenso eine Aktualisierung der Grundsätze des Standards, um sie an das aktualisierte Rahmenkonzept anzupassen. Der IASB schlägt außerdem vor, den Standard im Einklang mit neuen Anforderungen in IFRS 3, IFRS 9, IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 15 zu aktualisieren. Diese umfassen u.a.:

  • IFRS 3: Vorschrift zur Anwendung der Erwerbsmethode sowie Bereitstellung von Anwendungsleitlinien zur Bestimmung des Erwerbers und Gründung einer neuen Einheit. Neue Anforderungen für sukzessive Erwerbe oder auch Vorgabe der erfolgswirksamen Erfassung von Anschaffungsnebenkosten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung.
  • IFRS 9: Streichung des Wahlrechts zur Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften in IAS 39. Beibehaltung des incurred loss Modells für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten. Einführung des expected credit loss Modells für bestimmte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte.
  • IFRS 10/IFRS 11: Aktualisierung der Definition von control bzw. joint control sowie Beibehaltung der widerlegbaren Vermutung, dass ein SME ein Unternehmen beherrscht, wenn es die Mehrheit der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt.
  • IFRS 15: Vereinfachte Anwendung des Fünf-Stufen-Modells für SMEs Gewährung von Übergangserleichterungen, damit SMEs ihre derzeitige policy zur Umsatzrealisierung auf bereits laufende Verträge weiter anwenden dürfen.

Ausgeklammert wurden Angleichungen an IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts (Finalisierung des Gesamtprojekts wird abgewartet), IFRS 16 Leases (cost-benefit für SMEs unverhältnismäßig) sowie die Bilanzierung von Kryptowährungen (keine Relevanz für SMEs).

SME-IFRS in Deutschland mit geringer Relevanz

Die praktische Bedeutung des SME-IFRS in Deutschland ist gering. Er kann (bislang) nur freiwillig, ohne befreiende Wirkung von gesetzlichen Rechnungslegungspflichten zur Anwendung gelangen. Denn das Handelsrecht sieht nur die befreiende Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB vor, jedoch keine Befreiung von der originären Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB. Ein Anreiz zur freiwilligen Anwendung des SME-IFRS besteht damit kaum, weil er weder eine Grundlage der Steuerbilanzierung liefert noch der Feststellung des gesellschaftsrechtlich ausschüttungsfähigen Gewinns dient (fehlende Zahlungsbemessungsfunktion).

Anderes könnte sich gleichwohl für andere Jurisdiktionen ergeben. Die (rechtlichen) Voraussetzungen sind bzw. wären dann jedoch für jede Jurisdiktion einzeln zu prüfen.

Praxis-Tipp: Relevanz für ausländische Tochterunternehmen deutscher Konzerne möglich

Der Entwurf sieht eine Angleichung der SME-IFRS an die Full-IFRS in vielen wichtigen Bilanzierungsthemen vor, behält jedoch Vereinfachungen für SMEs. Die Leitlinien sind für in Deutschland ansässige Tochterunternehmen, die originär nach HGB bilanzieren, jedoch von geringer bis keiner Relevanz. Relevanz können sich aber für ausländische Tochterunternehmen deutscher Konzerne ergeben.

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Schlagworte zum Thema:  IFRS, IASB, Konzern