(1) Für die Berechnung des Steuerbetrages aus Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € (vgl. § 35 Abs. 1 UStDV) können die auf einen Voranmeldungszeitraum entfallenden Rechnungen zusammengefasst werden, soweit derselbe Steuersatz anzuwenden ist.

 

(2) Die Vorsteuer kann aus dem Rechnungsbetrag durch Anwendung der folgenden Formel ermittelt werden:

Rechnungspreis x Steuersatz
(100 + Steuersatz)

Beispiel:

Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %

149,95 € x 19 = 23,94 € Vorsteuer
(100 + 19)
 

(3) Der auf die Rechnung entfallende Steuerbetrag kann auch mittels eines Faktors oder eines Divisors ermittelt werden.

 

1.

1Bei Verwendung eines Faktors ist folgende Formel anzuwenden:

Rechnungspreis x Faktor
100

2Der Faktor beträgt bei einem Steuersatz von

7 % = 6,54 (6,5421)    
19 % = 15,97 (15,9664).    

Beispiel:

Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %

149,95 € x 15,97 = 23,94 € Vorsteuer
100
 

2.

1Mit einem Divisor kann zunächst das auf den Rechnungspreis entfallende Entgelt berechnet und sodann der abziehbare Vorsteuerbetrag durch Abzug des Entgelts vom Rechnungspreis ermittelt werden. 2Das Entgelt wird nach folgender Formel berechnet:

Rechnungspreis
Divisor

3Der Divisor beträgt bei einem in der Rechnung angegebenen Steuersatz von

7 % = 1,07    
19 % = 1,19.    

Beispiel:

Rechnungspreis 149,95 €, Steuersatz 19 %.

149,95 € = 126,01 € Entgelt
1,19

149,95 € ./. 126,01 € = 23,94 € Vorsteuer.

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