Am besten ist es, wenn übernommene Stammeinlagen, ob bei Gründung oder bei Kapitalerhöhung, sofort eingezahlt werden. Nicht immer ist das aber machbar. Es ist auch nicht immer möglich, kurze Zahlungsfristen zu vereinbaren. Denn auch bei sonst zuverlässigen Gesellschaftern kann ein Zahlungsengpass entstehen. Oder bei einer Kapitalerhöhung ist einer der bisherigen Gesellschafter nicht völlig flüssig.

Dann können Sie auf das sog. genehmigte Kapital zurückgreifen.[10] Bei genehmigtem Kapital ermächtigen die Gesellschafter den GmbH-Geschäftsführer, innerhalb von höchstens 5 Jahren nach Eintragung der GmbH-Gründung oder der Satzungsänderung wegen einer Kapitalerhöhung ins Handelsregister das Stammkapital der GmbH um insgesamt bis zu 50 % des bei der Ermächtigung vorhandenen Stammkapitals zu erhöhen.

Mit dem Instrument des genehmigten Kapitals erübrigt sich bei absehbarem Kapitalbedarf ein neuer Kapitalerhöhungsbeschluss, der notariell beurkundet werden müsste.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge