Der Zuwendende hat den Zuwendungsempfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Dazu reicht eine formlose Mitteilung aus, dass hinsichtlich der Sachzuwendung bzw. des Geschenks die Steuerübernahme durch den Zuwendenden erfolgt ist; weitere Einzelheiten (z. B. über die Höhe der Zuwendung) müssen nicht mitgeteilt werden.[1]
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