Gewährleistungsrechte

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer gesetzlich dafür einsteht, dass der Kaufgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar machen.[1] Auch der Werkunternehmer muss u. U. später etwaige Mängel an seinem Werk beseitigen.[2] Gewährleistungspflichten wirken sich nicht auf die Höhe der Forderungen aus. Der Unternehmer muss aber Gewährleistungsrückstellungen passivieren, wenn eine Inanspruchnahme seitens des Kunden geltend gemacht wurde oder diese wahrscheinlich ist.[3]

Sicherheitseinbehalte

Werden bei Werkvertragsarbeiten vom Auftraggeber Sicherheitseinbehalte wegen möglicher Mängel vorgenommen, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen eine Entgeltminderung. Nach den Grundsätzen des BFH ist ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung nach § 17 UStG wegen Uneinbringlichkeit berechtigt, soweit er seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren nicht verwirklichen kann.[4] Entgeltforderungen, die auf sog. Sicherungseinbehalte für Baumängel beruhen, sind daher grundsätzlich uneinbringlich, da der Unternehmer die insoweit bestehenden Entgeltansprüche ganz oder teilweise jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich und tatsächlich nicht durchsetzen kann.[5]

Soweit der Unternehmer jedoch eine vollständige Entgeltzahlung bereits mit Leistungserbringung für die Fälle beanspruchen kann, in denen er die Gewährleistungsansprüche seiner Leistungsempfänger durch Bankbürgschaft gesichert hat oder ihm eine derartige Bürgschaftsgestellung möglich war, liegt hingegen keine Uneinbringlichkeit vor.[6]

 
Hinweis

Auftraggeber muss nicht über die veränderte Bemessungsgrundlage informiert werden

Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, dem Leistungsempfänger die Behandlung seiner Ansprüche mitzuteilen. Das Finanzamt des Unternehmers ist jedoch berechtigt, das Finanzamt des Leistungsempfängers auf die Behandlung der offenen Entgeltansprüche als uneinbringlich hinzuweisen.

[3] OFD Koblenz, Verfügung v. 2.8.2004, S 2137 A, Kurzinfo Einkommensteuer: Gewährleistungsrückstellungen in der Bauwirtschaft – Pauschalrückstellung; BFH, Beschluss v. 28.8.2018, X B 48/18, BFH/NV 2019 S. 113: Kriterien für die Bildung von Gewährleistungsrückstellungen; FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 8.1.2019, 6 K 6121/17, EFG 2019 S. 641: Anforderungen an Bildung einer pauschalen Rückstellung wegen Gewährleistungsverpflichtungen eines Bauträgers.

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