Rz. 17

Angesichts des rasanten Wachstums des Markts für nachhaltige Finanzierungen und der überarbeiteten Sustainability-Linked Loan Principles stellt sich die Frage, welche Trends sich in der derzeitigen Finanzierungspraxis abzeichnen. Dies war auch Anlass für die Helaba und Linklaters, in einer getrennt, aber auf abgestimmter methodischer Grundlage vorgenommenen Auswertung die bisherige und gegenwärtige Vertragsgestaltung sowie aktuelle Trends nachhaltiger Bankfinanzierungen zu untersuchen. Für die gemeinsame Studie wurden unter strikter Wahrung des Bankgeheimnisses und der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht rund 100 Kredit- und Schuldscheinverträge und damit ein repräsentativer Querschnitt im deutschsprachigen Raum analysiert.[1]

 

Rz. 18

Eine wesentliche Erkenntnis der Studie ist, dass die Strukturierung der Finanzierungsinstrumente anfangs von einer erheblichen Heterogenität gekennzeichnet war, sich derzeit aber eine deutliche Konvergenz der ESG-bezogenen Regelungen und eine stärkere Transparenz abzeichnen. Damit einher geht eine beginnende Standardisierung der Ausgestaltung und eine immer größere Vertrautheit der Beteiligten mit den spezifischen Fragestellungen.

 

Rz. 19

Basierten nachhaltige Darlehen anfänglich vornehmlich auf einem externen ESG-Rating einer Nachhaltigkeitsratingagentur, ist in letzter Zeit ein deutlicher Markttrend hin zu KPI-basierten Finanzierungen festzustellen. Eine Erklärung mag die teils kritisch betrachtete uneinheitliche Bewertungsmethodik und recht geringe Korrelation der ESG-Ratings sein.[2] Zudem ermitteln Unternehmen zunehmend im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsbestrebungen KPIs und stecken sich diesbzgl. ambitionierte Ziele. Die überarbeiteten SLLPs, die nunmehr den Fokus auf spezifische, für das Unternehmen zugeschnittene KPIs legen und qualifizierte Anforderungen an diese stellen, dürften diesen Trend weiter verstärken.

 

Rz. 20

Während es einige Sustainability-Linked Loans gibt, bei denen sich nur bei Verfehlung der vereinbarten Nachhaltigkeitsziele der Zins erhöht, ist derzeitiger Marktstandard die Implementierung eines Two Way Bonus-/Malus-Systems, also einer Zinserhöhung und Zinsreduzierung. Hierbei erhöht bzw. reduziert sich der Zins bei Investmentgrade-Bonitäten in aller Regel um 2,5 bis 5 Basispunkte. Bei schwächeren Ratings mit einer höheren Basismarge können auch weitere Spannen vereinbart werden. Eine Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Erreichung eines Mindest-ESG-Ratings bzw. von KPI-Zielwerten wird nicht vereinbart. Für den Fall der Verfehlung etwaiger Vorgaben wird folglich i. d. R. kein Kündigungsgrund vorgesehen. Auch die Verletzung ESG-bezogener Informationspflichten hat üblicherweise nur eine Zinserhöhung, jedoch keinen Kündigungsgrund zur Folge.

[1] Helaba/Linklaters, Aktuelle Trends nachhaltiger Finanzierungen: Studie von Helaba und Linklaters beleuchtet die Dokumentationspraxis, 2021, www.helaba.com/media/docs/de/presse/presseinfo/helaba-und-linklaters-zur-dokumentationspraxis-nachhaltiger-finanzierungen.pdf, abgerufen am 3.1.2023.
[2] Berenberg, ESG-Ratings: Die "Small -und Mid-Cap-Problematik", 2020, www.berenberg.de/fileadmin/web/asset_management/news/esg-news/Small_Cap_Bias_White_Paper_Berenberg_DE.pdf, abgerufen am 3.1.2023.

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