GWB: Kartellrechtliche Novellierung schließt "Wurstlücke"

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird novelliert. Künftig kann ein ganzes Unternehmen bei Kartellverstößen bestraft werden.

Die 9. Novelle des GWB sieht vor, dass bei Geldbußen für Kartellsünder künftig auch der gesamte Konzern in die Pflicht genommen werden kann.

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Novelliertes Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen schließt "Wurstlücke"

Bisher können ertappte Unternehmen die Bußgeldzahlung durch Schlupflöcher vermeiden, obwohl der gesamte Konzern von illegalen Preisabsprachen einer Tochterfirma profitiert hat. Durch Umstrukturierungen entziehen sich Konzerne einem Bußgeld, indem das haftende Tochterunternehmen vom Markt verschwindet. Diese Haftungslücke - nach dem Kartellfall eines Fleischfabrikanten auch "Wurstlücke" genannt - wird durch die Neuregelung nun geschlossen.

Aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) verstößt die Konzernhaftung im Kartellbußgeldrecht ohne eigenes Verschulden gegen das Grundgesetz, namentlich gegen das Rechtsstaatsprinzip. Um die "Wurstlücke" zu schließen, wäre die Haftung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachfolgers für den Bußgeldschuldner ausreichend. Die Vorschläge führten hierzulande zu einer strengeren Regelung als auf EU-Ebene.

Neues GWB Gesetz wird außerdem auf digitale Wirtschaft ausgerichtet

Bei der Prüfung der Marktmacht und Wettbewerbssituation sollen künftig die Besonderheiten von Internet-Plattformen - etwa der Zugang zu marktrelevanten Daten - berücksichtigt werden. Eine entsprechende Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Laut Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sollen so auch Übernahmen von Firmen geprüft werden können, deren wettbewerbliches Potenzial sich noch nicht in Umsatzerlösen, aber in einem Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro zeigt.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Kartellrecht, UWG, Wettbewerbsrecht