Was ist eigentlich ein Sicherheitskurzgespräch?

Sicherheitskurzgespräche dienen v. a. dazu, die Wirksamkeit der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu erhöhen. Sie sind eine Ergänzung zur Unterweisung, unterscheiden sich von ihr jedoch im Hinblick auf Häufigkeit, Dauer und Methode.

Das Sicherheitskurzgespräch dient zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen oder berufsbedingten Erkrankungen und bezieht sich auf eine konkrete Situation oder Tätigkeit.

Sicherheitskurzgespräche dienen dazu, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu erhöhen

Sie sollen v. a.:

  • Mitarbeiter für die kontinuierliche Verbesserung sensibilisieren, und zwar nicht nur in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, sondern auch auf sonstige betriebliche Gegebenheiten und Abläufe (betriebliches Vorschlagswesen);
  • Aspekte der Sicherheit und Gesundheit am konkreten Beispiel zeigen;
  • die Eigenverantwortung der Mitarbeiter stärken (wWas kann ich dazu beitragen?);
  • die Einsicht fördern, dass Unfälle jedem, jederzeit und an jedem Arbeitsplatz passieren können.

Sicherheitskurzgespräche sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet

  • Sie finden in einer kleinen Gruppe (max. 10 Personen) statt, die Teilnehmer arbeiten im selben Bereich oder führen gleiche bzw. vergleichbare Tätigkeiten aus;
  • i. Allg. moderiert der Vorgesetzte das Gespräch, es finden Austausch und Dialog statt;
  • sie werden mehrmals im Jahr durchgeführt, z. B. monatlich;
  • sie dauern i. d. R. 10 bis 20 Minuten;
  • sie sollten möglichst "vor Ort" durchgeführt werden, d. h. am Arbeitsplatz bzw. im betreffenden Arbeitsbereich;
  • sie bearbeiten ein konkretes Thema, z. B. Verwendung von Sauerstoff, und vertiefen dabei ggf. Aspekte, die im Rahmen einer Unterweisung vermittelt werden;
  • zum Abschluss werden Vereinbarungen getroffen und ggf. Aufträge vergeben;
  • Themen für zukünftige Gespräche werden gesammelt (Themenspeicher);
  • das Gespräch wird dokumentiert.

Mehr zu Sicherheitskurzgesprächen finden Sie hier.

Schlagworte zum Thema:  Unterweisung, Arbeitsschutzgesetz