Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) (bis 31.8.2022)
Fassung 6.12.2021
Fundstelle GVOBl. Schl.-H. Nr. 17 vom 30.12.2021 S. 1422
Änderung § 81
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Regelung zur elektronischen Kommunikation wird neu gefasst.
Fassung 15.9.2021
Fundstelle GVOBl. Nr. 13 vom 14.10.2021 S. 1067
Änderung § 4
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Eine Regelung zum nachbarrechtlichen Überbau wird angepasst.
 
Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) (ab 1.9.2022)
Fassung 6.12.2021
Fundstelle GVOBl. Schl.-H. Nr. 17 vom 30.12.2021 S. 1422
Änderung Neufassung (löst bisherige Version mit Wirkung zum 1.9.2022 ab)
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz
 
Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG-NW)
Fassung 17.12.2021
Fundstelle GV. NRW. Nr. 88 vom 28.12.2021 S. 1470
Änderung § 49
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Ein Verweis wird redaktionell angepasst.
 
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Fassung 10.11.2021
Fundstelle Nds. GVBl. Nr. 43 vom 16.11.2021 S. 732
Änderung Diverse §§, Anhang
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die Bauordnung wird umfassend novelliert.

Dabei wird insbesondere die Auflistung für Anlagen, die auch bauliche Anlagen sind, neu gefasst. Statt Gerüsten enthält die Liste nunmehr "Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen". Außerdem wird der Auffangtatbestand der "sonstige Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen" aus der Liste entfernt.

Die elektronische Kommunikation mit und durch die Behörde wird ermöglicht.

Neu ist auch, dass bei der Errichtung von Gewerbegebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 75 m2 und Wohngebäuden die Tragkonstruktion des Gebäudes so errichtet werden muss, dass auf allen Dachflächen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie errichtet werden können. Bei neuen Gewerbegebäuden muss mindestens die Hälfte der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.

Die Regelung zum Bauantrag wird angepasst. Zudem werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt.
Fundstelle Nds. GVBl. Nr. 43 vom 16.11.2021 S. 739
Änderung §§ 53, 62, 65
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Verweise werden mit Wirkung zum 1.12.2024 redaktionell angepasst.

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