Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) (bis 31.8.2022) | |
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Fassung | 6.12.2021 |
Fundstelle | GVOBl. Schl.-H. Nr. 17 vom 30.12.2021 S. 1422 |
Änderung | § 81 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Regelung zur elektronischen Kommunikation wird neu gefasst. |
Fassung | 15.9.2021 |
Fundstelle | GVOBl. Nr. 13 vom 14.10.2021 S. 1067 |
Änderung | § 4 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Eine Regelung zum nachbarrechtlichen Überbau wird angepasst. |
Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) (ab 1.9.2022) | |
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Fassung | 6.12.2021 |
Fundstelle | GVOBl. Schl.-H. Nr. 17 vom 30.12.2021 S. 1422 |
Änderung | Neufassung (löst bisherige Version mit Wirkung zum 1.9.2022 ab) |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | – |
Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG-NW) | |
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Fassung | 17.12.2021 |
Fundstelle | GV. NRW. Nr. 88 vom 28.12.2021 S. 1470 |
Änderung | § 49 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Ein Verweis wird redaktionell angepasst. |
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) | |
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Fassung | 10.11.2021 |
Fundstelle | Nds. GVBl. Nr. 43 vom 16.11.2021 S. 732 |
Änderung | Diverse §§, Anhang |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Die Bauordnung wird umfassend novelliert. Dabei wird insbesondere die Auflistung für Anlagen, die auch bauliche Anlagen sind, neu gefasst. Statt Gerüsten enthält die Liste nunmehr "Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen". Außerdem wird der Auffangtatbestand der "sonstige Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen" aus der Liste entfernt. Die elektronische Kommunikation mit und durch die Behörde wird ermöglicht. Neu ist auch, dass bei der Errichtung von Gewerbegebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 75 m2 und Wohngebäuden die Tragkonstruktion des Gebäudes so errichtet werden muss, dass auf allen Dachflächen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie errichtet werden können. Bei neuen Gewerbegebäuden muss mindestens die Hälfte der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die Regelung zum Bauantrag wird angepasst. Zudem werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt. |
Fundstelle | Nds. GVBl. Nr. 43 vom 16.11.2021 S. 739 |
Änderung | §§ 53, 62, 65 |
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz | Verweise werden mit Wirkung zum 1.12.2024 redaktionell angepasst. |
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