Die Beschäftigten müssen über die Gefährdungen und die Schutzmaßnahmen an ihrem Arbeitsplatz vor Aufnahme der Tätigkeit und danach wiederkehrend, mindestens jedoch jährlich, unterwiesen werden:

  • Funktion der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen erklären.
  • BWS muss von den Beschäftigten arbeitstäglich auf Funktion geprüft werden. Dafür müssen Prüfmittel in das Schutzfeld eingebracht werden, mit denen die Funktion festgestellt wird.

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