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Arbeit 4.0 – Betriebsärzte begleiten den Wandel der Arbeitswelt

Dr. med. Hanns Wildgans
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Zusammenfassung

 
Überblick

Zu den zentralen Aufgaben der Arbeitsmedizin gehört die Beratung zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitssystemen nach physiologischen, ergonomischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Spätestens seit Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes am 12.12.1973 definiert § 3 ASiG umfassend die Aufgaben des Betriebsarztes im Detail. Der technologische und strukturelle Wandel der Arbeitswelt mit neuen Werkstoffen und Verarbeitungstechniken sowie neue Formen der Mitarbeiterführung, Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit erweitern ständig das "klassische" Spektrum der Arbeitsmedizin. Mit einer zeitgemäßen Balance zwischen präventiven Zielsetzungen und Achtung der individuellen Persönlichkeitsrechte ist die Gesundheit der Beschäftigten weiterhin das erklärte Ziel der Arbeitsmedizin.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)
  • Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME)
  • DGUV-V 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 2018

1 Einführung

Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz vom 12.12.1973 wurde die Bestellung von Betriebsärzten geregelt und die Aufgaben von Betriebsärzten in § 3 ASiG umfassend definiert: Dazu gehört u. a. die Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitsgestaltung und der Unfallverhütung. In vielen Bereichen der Arbeitsmedizin hat in den folgenden Jahrzehnten eine Konkretisierung und Objektivierung der Methoden und Erkenntnisse stattgefunden, die von Wissenschaft und Forschung intensiv begleitet wurden. Mit der Aufnahme des "Facharztes für Arbeitsmedizin" in die Weiterbildungsordnung der Ärzte 1976 wurde zudem ein Curriculum geschaffen, das die jeweils aktuelle...

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