SteuerConsultant Ausgabe 7/2010 | SteuerConsultant

Das Umsatzsteuerrecht unterliegt permanenten Änderungen. Nachdem zum 1.1.2010 Änderungen bei den Hotellerieumsätzen kurzfristig umgesetzt wurden, sind jetzt zum 1.7.2010 erhebliche Veränderungen bei der Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger („Reverse-Charge-Verfahren“) und bei den Meldepflichten innergemeinschaftlicher Leistungen in der Zusammenfassenden Meldung in Kraft getreten.

Vor allem die neuen Fristen zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung werden viele Unternehmen in der Praxis vor einige Probleme stellen. Aber auch im Bereich der Übertragung der Steuerschuldnerschaft müssen die Unternehmer Neuerungen beachten, die für die richtige Umsetzung alltäglicher Sachverhalte wichtig sind.


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Aktuelle Ausgabe 10/2014
StC 10 2014
SteuerConsultant   02.10.2014

Aufgrund der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BFH konnte die Finanzverwaltung ihre bisherigen Feststellungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen nicht unverändert beibehalten. ...

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