



§§ 13a, 13b, 19 ErbStG
Die Steuerbelastung in der Steuerklasse II sinkt durch einen neuen Stufentarif auf 15 bis 43 %. Damit wird bei der steuerlichen Belastung zwischen den Erwerbern der Steuerklassen II und III mittels eines unterschiedlichen Steuertarifs wieder differenziert.
Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge im Wege der Erbschaft oder Schenkung werden krisenfest ausgestaltet. Die beiden Zeiträume werden von sieben auf fünf und von zehn auf sieben Jahre verkürzt, innerhalb dessen das Unternehmen weitergeführt wird. Die erforderlichen Lohnsummen werden von 650 auf 400 % und von 1.000 auf 700 % absenkt. Die Lohnsumme müssen Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern (zuvor 10) nicht beachten. Diese Reduzierung gilt auch für Erwerbe in 2007 und 2008, für die auf Antrag das neue Recht angewendet wurde.
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