Einkommensteuer

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Steueränderungen 2010 von A bis Z

§§ 32a EStG, 56 EStDV

Der Grundfreibetrag steigt 2010 um 170 auf 8.004 EUR. Ab jedem Euro darüber greift der Eingangssteuersatz von 14 %. Die Kurve bei der Einkommensteuer wird abgeflacht, indem die übrigen Tarifeckwerte um 330 EUR angehoben werden. Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt ab 2010 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 EUR. Auch die Reichensteuer mit 45 % greift erst ab den um 330 EUR erhöhten Tarifeckwerten und somit ab 250.730 EUR zu. Die Steuererklärungspflichten werden an den erhöhten Grundfreibetrag angepasst.

  • Anwendungszeitpunkt: Veranlagungszeitraum 2010
  • Änderungsgesetz: Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2.3.2009, verkündet am 5.3.2009 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 416
  • Weiter Änderungen aus diesem "Konjunkturpaket II"






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