Zusammenfassende Meldung

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Steueränderungen 2010 von A bis Z

§§ 18a und 18b UStG

Eine Zusammenfassende Meldung ist auch dann erforderlich, wenn steuerpflichtige sonstige Leistungen an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Leistungsempfänger erbracht haben, für die diese Leistungsempfänger in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, die Steuer schulden.

  • Anwendungszeitraum: ab 2010
  • Änderungsgesetz: Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008, verkündet am 24.12.2008 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2794
  • Weitere Informationen zu diesem Gesetz






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