



§§ 4h, 52 Abs. 12d EStG
Die für Unternehmen als krisenverschärfend angesehene Zinsschranke wird zeitlich begrenzt abgemildert. Hierzu erfolgt eine Anhebung der Freigrenze für den generell unschädlichen Zinsaufwand von 1 auf 3 Mio. EUR, um kleinere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der Hinzurechnung von Finanzierungsaufwand herauszunehmen.
§§ 4h, 8a KStG
Diese höhere Freigrenze von 3 Mio. EUR wird über 2009 hinaus dauerhaft eingeführt.
Rückwirkend ab dem Jahr 2007 wird für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren ein Vortrag des EBITDA (Ertrag vor Zinsen, Steuern, AfA auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände) eingeführt.
Die Escape-Klausel wird überarbeitet und für deutsche Konzerne durch die Einführung einer Bagatellregelung besser anwendbar gemacht. Hierdurch verringert sich der Aufwand für konzernzugehörige Körperschaften, einen Nachweis über das Nichtvorliegen einer Gesellschafterfremdfinanzierung zu erbringen.
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