Zinsschranke

  • uninteressant
  • bedingt interessant
  • interessant
  • sehr interessant
1 Bewertung

Steueränderungen 2010 von A bis Z

§§ 4h, 52 Abs. 12d EStG

Die für Unternehmen als krisenverschärfend angesehene Zinsschranke wird zeitlich begrenzt abgemildert. Hierzu erfolgt eine Anhebung der Freigrenze für den generell unschädlichen Zinsaufwand von 1 auf 3 Mio. EUR, um kleinere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der Hinzurechnung von Finanzierungsaufwand herauszunehmen.

  • Anwendungszeitraum: Wirtschaftsjahre, die nach dem 25.5.2007 beginnen und vor dem 1.1.2010 enden
  • Änderungsgesetz: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16.7.2009, verkündet am 22.7.2009 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1959
  • Weiterführende Informationen zu diesem Gesetz

§§ 4h, 8a KStG

Diese höhere Freigrenze von 3 Mio. EUR wird über 2009 hinaus dauerhaft eingeführt.

Rückwirkend ab dem Jahr 2007 wird für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren ein Vortrag des EBITDA (Ertrag vor Zinsen, Steuern, AfA auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände) eingeführt.

Die Escape-Klausel wird überarbeitet und für deutsche Konzerne durch die Einführung einer Bagatellregelung besser anwendbar gemacht. Hierdurch verringert sich der Aufwand für konzernzugehörige Körperschaften, einen Nachweis über das Nichtvorliegen einer Gesellschafterfremdfinanzierung zu erbringen.

  • Anwendungszeitraum: ab 1.1.2010 beginnende Wirtschaftsjahre
  • Änderungsgesetz: Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22.12.2009, verkündet am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3950
  • Weitere Informationen zu diesem Gesetz






topRightCorner
bottomLeftCorner bottomRightCorner