Umsatzsteuersatz

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Steueränderungen 2010 von A bis Z

§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Der Tarif für kurzfristige Beherbergungsleistungen von bis zu sechs Monaten reduziert sich auf 7 %.

Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie die kurzfristige Überlassung von Campingflächen zum Aufstellen von Zelten und zum Abstellen von Wohnwagen und Caravans.

Nicht von der Steuerermäßigung umfasst sind die Verpflegung, insbesondere das Frühstück sowie der Zugang zu Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Internet).

  • Anwendunsgszeitraum: Umsätze ab dem 1.1.2010
  • Änderungsgesetz: Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22.12.2009, verkündet am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3950
  • Weitere Informationen zu diesem Gesetz






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