Am 19.12.2012 hat der BFH vier Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen.
Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Der nächste Überblick erscheint am 03.01.2013!
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Prozesszinsen bei nur mittelbarer Ursächlichkeit des Rechtsstreits für die Steuerherabsetzung | Ein Anspruch auf Prozesszinsen besteht nicht, wenn die Steuer erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens herabgesetzt wird. | |
Änderung eines Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen | Die Bescheidänderung ist ab dem Zeitpunkt möglich, in dem das FA einen Bescheid bekanntgegeben hat, der die erhöhten Absetzungen erstmals berücksichtigt.. | |
Keine Aussetzungszinsen zu Lasten des Beigeladenen im Verfahren gegen einen Grundlagenbescheid | Keine Festsetzung von Aussetzungszinsen, solange ein Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid nicht endgültig abgeschlossen ist, auch wenn der Steuerpflichtige nicht Kläger, sondern Beigeladener ist. | |
Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen Duldungsbescheid nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des FA wandelt sich in eine Leistungsklage gegen den in Anspruch genommenen Kläger. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Klägerrolle. |