Am 4.7.2012 hat der BFH acht Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag erhalten Sie auf Ihrem Steuerportal in der Rubrik Rechtsprechung am Nachmittag einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am jeweils folgenden Montag Nachmittag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen.
Das Entscheidungsdatum und Aktenzeichen in der rechten Spalte sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Halb-/Teileinkünfteverfahren bei Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen | Teilwertabschreibungen auf im Betriebsvermögen gehaltene Gesellschafterdarlehen sowie Rückstellungen für drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften unterliegen nicht dem Halb-/Teileinkünfteverfahren (gegen BMF-Schreiben in BStBl I 2012, 1292). | |
Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis
| Wird beim Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft eine Besserungsoption vereinbart, die dem Verkäufer ein Optionsrecht auf eine Änderungsvereinbarung mit dem Ziel einer nachträglichen Beteiligung an der Wertsteigerung einräumt, stellt die Ausübung des Optionsrechts kein rückwirkendes Ereignis dar. | |
Umqualifizierung eines als Veräußerungsgewinn festgestellten Gewinns in laufenden Gewinn
| Auch wenn der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer grundbesitzenden Personengesellschaft im Feststellungsbescheid als Veräußerungsgewinn bezeichnet ist, darf ihn das Wohnsitz-FA in einen laufenden Gewinn im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels umqualifizieren. | |
Halbabzugsverbot auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen | Substanzverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen aufgrund von Teilwertabschreibungen und Forderungsverzichten unterliegen nicht dem Abzugsverbot. | |
Aufhebung der Grunderwerbsteuer-Festsetzung bei Zurückübertragung von Gesellschaftsanteilen | Die Grunderwerbsteuer-Festsetzung ist aufzuheben, wenn Anteile am Gesellschaftsvermögen vom neuen auf den alten Gesellschafter ganz oder teilweise zurück übertragen werden und ein Übergang von 95 % der Anteile nicht mehr gegeben ist. | |
Gewerbesteuer bei zeitgleicher Verschmelzung und Anteilsveräußerung | Eine - Gewerbesteuer auslösende - Veräußerung innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang liegt auch dann vor, wenn die Verschmelzung und Anteilsveräußerung zeitgleich zusammen fallen. | |
Anspruch auf Kindergeld für in Österreich lebende Kinder | Kindergeldanspruch eines in Deutschland freiwillig rentenversicherten und unbeschränkt steuerpflichtigen Selbständigen für seine in Österreich bei der Mutter lebenden Kinder - Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71. | |
Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger | Die Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger setzt voraus, dass der Anspruchsteller aufgrund eines Antrags vom zuständigen FA tatsächlich als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird. |
Alle am 27.6.2012 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen