Einkommensteuer: Hinweis für die Bearbeitung der Anlage KAP (LfSt)

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30.07.2010 | Finanzverwaltung

Die Einführung der Abgeltungsteuer bei Kapitaleinkünften ab dem VZ 2009 bedingte eine völlig neue Gestaltung der Anlage KAP sowie umfangreiche Änderungen bzw. Neuentwicklungen des maschinellen Besteuerungsverfahrens. Dadurch hat sich die Bereitstellung des Softwaremoduls zur Bearbeitung der Anlage KAP in den Finanzämtern verzögert. Auch viele Kreditinstitute haben große Probleme, die Regelungen der Abgeltungssteuer programmtechnisch umzusetzen.

Die seit 26.5.2010 eingesetzte Programmversion ermöglicht die Bearbeitung von Fällen mit Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften und ausschließlich positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im VZ 2009.

Folgende Fälle können derzeit noch immer nicht bearbeitet werden:

  • negative Einkünfte auf der Anlage KAP im VZ 2009
  • ausgeübte Antragswahlrechte zur Verlustverrechnung
  • Verlustvorträge bzw. im VZ 2009 neu entstehende Verluste aus dem gesonderten Verrechnungskreis „Leistungen"(§ 22 Nr.3 EStG)
  • im VZ 2009 neu entstehende Verluste aus dem gesonderten Verrechnungskreis "private Veräußerungsgeschäfte"

Nach Klärung der noch offenen Fachfragen erfolgt die programmtechnische Realisierung. Der Programmeinsatz wird voraussichtlich im August erfolgen können.

Als Übergangslösung besteht derzeit die Möglichkeit, vorübergehend auf eine Verlustverrechnung zu verzichten, damit die Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO erfolgen kann; die Verlustverrechnung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ein erneuter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Bayerisches Landesamt für Steuern (LfSt) v. 27.7.2010


QuelleHaufe Online-Redaktion



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