30.07.2010 | Finanzverwaltung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 2.1.2008, der zuletzt durch das BMF-Schreiben v. 22.12.2009 geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung abermals geändert.
Welche Regelungen dies im Einzelnen betrifft, entnehmen Sie dem BMF-Schreiben.
BMF, Schreiben v. 28.7.2010, IV A 3 - S 0062/08/10007-08
Haufe Online-Redaktion
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