27.07.2010 | Finanzverwaltung
Das frühere Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen gilt nicht mehr. Mit einem ausführlichen Verwaltungserlass nimmt die Finanzverwaltung nun dazu Stellung, wann eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann. Wir erläutern die Auswirkungen für den Lohnsteuerabzug und die Steuererklärung.
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hatte mit seinem Beschluss vom 21.9.2009 (GrS 1/06) die Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen grundlegend geändert.
Mit einem nicht allzu großzügigen Verwaltungserlass vom 6.7.2010 hat nun die Finanzverwaltung erläutert, in welchen Fällen und nach welchen Grundsätzen eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann und in welchen Bereichen nach wie vor keine Aufteilung möglich ist.
Die Einzelheiten hierzu lesen Sie im Top-Thema: "Reisekosten: Gemischte Aufwendungen"
Haufe Online-Redaktion
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