Gemeinnützige Körperschaften: IDW zur Mustersatzung

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09.03.2010 | Panorama

Das Jahressteuergesetz 2009 führt in § 60 Abs. 1 AO mit Satz 2 eine Regelung ein, wonach die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft die in Anlage 1 bezeichneten Festlegungen enthalten muss.

In einem Schreibenicon_dokumentpdf_16x16_01.gif an das Bundesministerium der Finanzen äußert sich das IDW zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Satz 2 und der in der Anlage enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften.


QuelleIDW, Pressemitteilung v. 5.3.2010



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