09.03.2010 | Panorama
Das Jahressteuergesetz 2009 führt in § 60 Abs. 1 AO mit Satz 2 eine Regelung ein, wonach die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft die in Anlage 1 bezeichneten Festlegungen enthalten muss.
In einem Schreiben
an das Bundesministerium der Finanzen äußert sich das IDW zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Satz 2 und der in der Anlage enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften.
IDW, Pressemitteilung v. 5.3.2010
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