Ortsvorsteher und ehrenamtliche Bürgermeister: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen (FinMin)

  • uninteressant
  • bedingt interessant
  • interessant
  • sehr interessant
1 Bewertung

09.03.2010 | Finanzverwaltung

In einem bundeseinheitlich abgestimmten Erlass nimmt das FinMin Baden-Württemberg Stellung zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen an den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters, ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher.

Mit den steuerfreien Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich alle durch das Amt als hauptamtlicher Ortsvorsteher, ehrenamtlicher Bürgermeister und erster Stellvertreter des Bürgermeisters entstehenden Aufwendungen abgegolten; dies betrifft u.a. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, Mitgliedsbeiträge, beruflich veranlasste Kraftfahrzeugkosten (Auswärtstätigkeiten und Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte) sowie Telefonkosten. Der hauptamtliche Ortsvorsteher, ehrenamtliche Bürgermeister bzw. erste Stellvertreter des Bürgermeisters kann dem FA gegenüber einen höheren steuerlich abziehbaren Aufwand nachweisen; der die steuerfreien Aufwandsentschädigungen übersteigende Aufwand ist als Werbungskosten abziehbar (vgl. R 3.12 Abs. 4 LStR).

Einzelheiten zum Umfang der Steuerfreistellung der Aufwandsentschädigungen an den genannten Personenkreis enthält der Erlass des FinMin Baden-Württemberg.

FinMin Baden-Württemberg, Erlass v. 12.10.2009, 3 - S 233.7/5

 

 


QuelleHaufe Online Redaktion



topRightCorner
bottomLeftCorner bottomRightCorner