Investitionszulage: Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe (BFH)

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07.03.2010 | Rechtsprechung

Die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten ist eine Erstinvestition, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte des Druckgewerbes dient. Sie ist durch erhöhte Investitionszulage begünstigt.

Entscheidungsstichwörter

Erhöhte Investitionszulage für Trägerfilme und Druckplatten im Druckgewerbe - Abgrenzung zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen - Unbeachtlichkeit der fehlenden Aktivierung – Betriebsstättenerweiterung

Leitsatz

Die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten ist eine Erstinvestition, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte des Druckgewerbes dient. Sie ist nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 durch erhöhte Investitionszulage begünstigt.

Normkette

InvZulG 1999 § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2

Verfahrensgang

Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 18.1.2007, 1 K 1842/05 (EFG 2007 S. 1465)

BFH, Urteil v. 22.10.2009, III R 14/07, veröffentlicht am 3.3.2010

 

Alle am 3.3.2010 veröffentlichten Entscheidungen im Überblick


QuelleHaufe Online-Redaktion



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