07.03.2010 | Rechtsprechung
Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein "Versicherungsentgelt".
Entscheidungsstichwörter
Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers kein Versicherungsentgelt - Merkmal für ein "Versicherungsverhältnis" i.S. des § 1 Abs. 1 VersStG - Versicherungsteuer als Verkehrsteuer
Leitsatz
Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein Versicherungsentgelt i.S.d. § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG.
Normkette
AO § 41
KfzPflVV § 2, § 4
PflVG § 1, § 3
VersStG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1
Verfahrensgang
Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.9.2007, 3 K 142/06 (EFG 2008 S. 345)
BFH, Urteil v. 16.12.2009, II R 44/07; veröffentlicht am 3.3.2010
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Haufe Online-Redaktion
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