Versicherungsteuer: Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers außen vor (BFH)

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07.03.2010 | Rechtsprechung

Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein "Versicherungsentgelt".

Entscheidungsstichwörter

Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers kein Versicherungsentgelt - Merkmal für ein "Versicherungsverhältnis" i.S. des § 1 Abs. 1 VersStG - Versicherungsteuer als Verkehrsteuer

Leitsatz

Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein Versicherungsentgelt i.S.d. § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG.

Normkette

AO § 41

KfzPflVV § 2, § 4

PflVG § 1, § 3

VersStG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1

Verfahrensgang

Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.9.2007, 3 K 142/06 (EFG 2008 S. 345)

BFH, Urteil v. 16.12.2009, II R 44/07; veröffentlicht am 3.3.2010

 

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QuelleHaufe Online-Redaktion



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