09.02.2010 | Panorama
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) informiert in einer Pressemitteilung über ihren Maßnahmenkatalog, der Vorschläge für eine Angleichung und Vereinfachung des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrechts enthält.
Pressemitteilung der BStBK:
Die Unterschiede zwischen dem Lohnsteuer- und dem Sozialversicherungsbeitragsrecht verursachen Monat für Monat einen immensen bürokratischen Aufwand bei der Lohn-abrechnung für 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert eine schrittweise Angleichung beider Bereiche und hat hierzu einen konkreten Maßnahmenkatalog vorgelegt. "Unsere Vorschläge können zum großen Teil einfach und vor allem aufkommensneutral umgesetzt werden. Damit könnte die Bundesregierung ihrem Ziel, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu senken, deutlich näher kommen", so BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken.
Ihrem Maßnahmenkatalog stellt die BStBK drei Grundregeln voran, deren Beachtung das Lohnabrechnungswesen deutlich vereinfachen könnte: Erstens müssen die Bemessungsgrundlagen, also die Definition des Arbeitslohns, im Lohnsteuer- und im Sozialversicherungsbeitragsrecht vereinheitlicht werden. Denn die bestehenden Unterschiede machen das Lohnabrechnungswesen hochgradig kompliziert und fehleranfällig. Zweitens müssen Änderungen in beiden Bereichen gleichzeitig in Kraft treten, sonst können Neuregelungen in der Praxis oft gar nicht angewendet werden. Drittens gilt es, rückwirkende Gesetzesänderungen zu vermeiden. Hier steht oft ein relativ geringer Entlastungseffekt einem enormen Aufwand bei der Lohnabrechnung gegenüber.
Der Maßnahmenkatalog der BStBK "Bürokratieabbau im Lohnsteuer- und im Sozialversicherungsbeitragsrecht
" stellt auf 33 Seiten konkrete Praxisprobleme und Lösungsmöglichkeiten vor.
BStBK, Pressemitteilung v. 5.2.2010
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