Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 1.1.2013 nur noch mit Zertifikat

Ab dem 1.1.2013 ist die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Dauerfristverlängerungen mit Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Abgabe der Lohnsteueranmeldung nur noch authentifiziert elektronisch möglich. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Soweit die Übertragung nicht schon jetzt authentifiziert über Programme kommerzieller Anbieter erfolgt, sollte umgehend die Authentifizierung über „elsteronline“ vorgenommen werden.

Änderung des Anmeldeverfahrens

Mit Wirkung zum 1.1.2013 ist durch eine Änderung in § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) eine einfache elektronische Übermittlung von

• Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
• dem Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie Anmeldung der Sondervorauszahlung und
• Lohnsteueranmeldungen

nicht mehr möglich. Diese (Vor-)Anmeldungen können nur noch authentifiziert elektronisch übermittelt werden. Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dazu ist eine vorherige Registrierung über das Portal der Finanzverwaltung „elsteronline“ notwendig, wenn die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen nicht über kommerzielle Anbieter (z.B. Datev e.G.) erfolgt.

Wichtig: Alle ab dem 1.1.2013 übertragenen (Vor-)Anmeldungen müssen authentifiziert übertragen werden, dies gilt auch für die Voranmeldungen für Dezember 2012 bzw. bei Dauerfristverlängerung auch für November 2012, wenn diese erst ab dem 1.1.2013 übermittelt werden.

Die Registrierung erfolgt über das elsteronline-Portal der Finanzverwaltung ( www.elster.de). Die Registrierung sowie die Erteilung des elektronischen Zertifikats sind kostenlos. Im Rahmen der Registrierung legt der Anmelder ein persönliches Kennwort fest, mit dem dann der Zugriff auf das elektronische Zertifikat erfolgt.

Praxis-Tipp: Die Zugangsberechtigung wird auf dem Postweg versandt, sodass die Registrierung relativ lange dauert (ca. 14 Tage). Da zum Ende des Jahres mit einem größeren Anmeldeaufkommen zu rechnen ist, sollte die Registrierung jetzt zeitnah erfolgen.

Keine Übergangsfrist - es drohen Verspätungszuschläge

Es wird keine Übergangsfrist zum Anfang 2013 geben. Kann der Unternehmer seine Voranmeldung nicht rechtzeitig an die Finanzverwaltung übermitteln, muss er mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen.