Kabinett will Besteuerungsverfahren modernisieren

Die Bundesregierung will das Besteuerungsverfahren weiter vereinfachen und modernisieren. So brauchen Steuerzahler in Zukunft bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt in der Regel keine Belege mehr vorzulegen.

Das Bundeskabinett hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu modernisieren. Wenn Bundestag und Bundesrat im ersten Halbjahr des kommenden Jahres grünes Licht geben, treten die neuen Regeln zum 1.1.2017 in Kraft.

Schluss mit Papier-Kommunikation

Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen möglichst weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.

Steuerklärung vollständig elektronisch

Der Gesetzesentwurf ist ein Baustein auf dem Weg, das gesamte Besteuerungsverfahren weitgehend elektronisch abzuwickeln. Die Bundesregierung gestaltet den rechtlichen, informationstechnischen und organisatorischen Rahmen so, dass die Besteuerung von allen Beteiligten elektronisch erledigt werden kann: von der Steuererklärung über den Steuerbescheid, bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf oder Antrag auf Steuerstundung.

Die Mehrzahl der privaten Steuerzahler erhält dann ihren jährlichen Steuerbescheid automatisch über das Internet. Das soll die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Finanzverwaltung entlasten. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung seiner Steuerangelegenheit soll es aber nicht geben.

Die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen brauchen die Steuerpflichtigen zukünftig generell erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgegeben. Damit entfallen die heute üblichen zeitaufwändigen Fristverlängerungsverfahren.

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 9.12.2015