GzUdPe-ZollkodexAnpG wird Steueränderungsgesetz 2015

Der Finanzausschuss hat umfangreiche Änderungen des Steuerrechts beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde zudem von "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" umbenannt in "Steueränderungsgesetz 2015". Das Gesetz soll heute (24.9.2015) im Bundestag verabschiedet werden.

In dem Gesetzentwurf ging es um eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung dem Bundesrat am 19. Dezember 2014 zugesichert hatte. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Gremium dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ( 18/4902) zu. Der Entwurf enthält Vorschläge der Länder zum Beispiel zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Außerdem geht es um die Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der UN-Seerechtskonvention zustehenden Hoheitsbereiche, die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften sowie die Ausdehnung der sogenannten Konzernklausel. Ferner sind verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht vorgesehen.

Außerdem beschlossen die Koalitionsfraktionen insgesamt 24 Anträge mit weiteren Änderungen, die auch den Titel des Gesetzes betreffen. Er lautet jetzt "Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2015". Bei den Änderungen geht es unter anderem um die Verlängerung einer Regelung zu Beitragsrückstellungen der Versicherungen, die 2015 auslaufen sollte. Aufgrund der unverändert fortbestehenden Entwicklungen auf den Kapitalmärkten erfolgt jetzt eine Verlängerung bis 2017.

Noch keine Regelung gefunden werden konnte für ein Problem bei der Abwicklung offener Immobilienfonds. In diesen Fällen kann es zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer kommen. Die CDU/CSU-Fraktion kündigte an, dass dieses Thema in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren angegangen werden soll. Den Entwurf insgesamt würdigt die Fraktion als Berücksichtigung der Wünsche der Bundesländer. Die SPD-Fraktion sprach von einem gut gemachten Gesetz und hob unter anderem die Klarstellung der Umsatzsteuerfreiheit bei interkommunaler Zusammenarbeit hervor.

Die Fraktion die Linke erklärte, nur ein Teil der Maßnahmen sei begrüßenswert. Und die seien auch noch verwässert worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die späte Vorlage der Änderungsanträge durch die Koalitionsfraktionen. Die Fraktion fordert ein sorgfältigeres Vorgehen.

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucksache 18/6094)

Hinweis der Haufe Online Redaktion: Detaillierte Informationen zu den zahlreichen Änderungen im Gesetzentwurf erhalten Sie nächste Woche auf haufe.de/steuern.

Deutscher Bundestag, hib-Meldung Nr. 469 v. 23.9.2015