Selbstanzeige Hintergrund

Die Selbstanzeige für die vorsätzliche Steuerhinterziehung ist starken Veränderungen unterworfen. Im Folgenden sollen mögliche zukünftige Entwicklungen bei der Selbstanzeige beleuchtet werden: Wie lange gibt es sie noch? Wann und wie wird sie verschärft?

Vorstellbar sind höhere Steuersätze für Hinterzieher oder pauschale Strafzuschläge entsprechend § 398a AO. Auch könnte die Strafverfolgungsverjährungsfrist aufgehoben oder verlängert werden oder auch die steuerliche Festsetzungsverjährung (bei der Leichtfertigkeit 5 Jahre, bei der vorsätzlichen Hinterziehung 10 Jahre zuzüglich jeweils die Anlaufhemmung von bis zu 3 Jahren, § 170 AO) verlängert werden oder entfallen. Auch könnten die Nachzahlungszinsen für die hinterzogenen Beträge erhöht werden. Die Veränderungen werden jedenfalls spürbar und die Situation vermutlich ab dem 1.1.2015 für den Hinterzieher nicht besser. Der Ausblick ist düster.

Vorstellbar ist auch, dass binnen einer bestimmten Frist der Schaden wieder gutgemacht werden muss - ähnlich der Amnestie 2004/2005, dass also die nachzuerklärenden Beträge im Sinne einer Steueranmeldung selbst ermittelt, berechnet und gleichzeitig -als Wirksamkeitsvoraussetzung- oder etwa binnen 10 Tagen (o. ä.) an das FA zu zahlen sind. Selbstanzeige quo vadis? -Wohin gehst Du?