OFD: Schwerpunkte der Betriebsprüfung 2015

Welche Schwerpunkte die Betriebsprüfer bei ihren Prüfungen setzen, ist für Steuerberater und ihre Mandanten eine hochinteressante Information. In den meisten Bundesländern gibt die Finanzverwaltung dies jedoch nicht bekannt. Anders in Nordrhein-Westfalen: Hier hat die OFD gerade ihre Liste mit den wichtigsten Prüffeldern für 2015 veröffentlicht.

Während im Vorjahr (2014) noch die steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 8b KStG) ein zentrales Prüffeld in NRW war, gilt dies 2015 nur noch für die Vermietung und Verpachtung im Erstjahr.

Neben diesem zentralen - also für alle Finanzämter geltenden - Prüffeld, wurden folgende dezentrale Schwerpunkte (geordnet nach Steuerarten bzw. Vorschriften oder Themen) für die einzelnen Finanzämter festgelegt:

Das wird bei der Einkommensteuer geprüft

  • Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Erbauseinandersetzung, schlafende Landwirte; Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen; Nutzungsumfang, Nutzungsänderungen und Verkäufe von LuF-Flächen; Liebhaberei
  • Gewerbebetriebe und Selbstständige (§§ 15 - 18 EStG): Liebhaberei, abweichende Gewinnverteilung, Investitionsabzugsbetrag, Umwandlungen/Einbringungen, Gesellschafterwechsel, Schuldzinsenabzug, Vermögensübertragung, Dauerschätzfälle, Photovoltaikanlagen (§§ 15, 18 EStG); negatives Kapitalkonto, Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG); Übertragung Mitunternehmer-Anteile (§ 16 EStG); Anteilsveräußerung (§ 17 EStG); Betriebsaufspaltung
  • Arbeitnehmer (§ 19 EStG): Reisekosten; doppelte Haushaltsführung; Arbeitszimmer, Werbungskosten
  • Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG): Einnahmen aus Kapitalvermögen; Tarifabgrenzung § 32a/§ 32d EStG; Bankenfälle; Besteuerung von Kapitalanlagen; Vollständigkeit der Einnahmen (FSA/ZIV)
  • Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG): Einkunftserzielungsabsicht; anschaffungsnaher Aufwand; Vermögensübertragung; hohe Erhaltungsaufwendungen; Werbungskosten
  • Sonstige Einkünfte und private Veräußerungsgeschäfte (§§ 22, 23 EStG): Renten und andere Leistungen (Alterseinkünftegesetz); private Veräußerungsgeschäfte - Grundstücke (§ 23 EStG)
  • Sonderausgaben (§ 10 EStG): Altersvorsorgeaufwendungen/sonstige Vorsorgeaufwendungen (Alterseinkünftegesetz); Dauernde Lasten und Renten
  • Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a EStG): Heimunterbringung/Pflegekosten; allgemeine außergewöhnliche Belastungen; Unterstützung naher Angehöriger; Unterstützungsleistungen ins Ausland
  • Tarifvorschriften: Thesaurierungsbesteuerung

Das wird bei der Gewerbesteuer geprüft wird

Schachteldividenden; Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)

Das wird bei der Körperschaftsteuer geprüft

Berücksichtigung Gewinne/Verluste nach § 8b KStG; Verlustabzug (§ 8c KStG); Pensionsrückstellungen; Rechtsbeziehungen Gesellschafter/Gesellschaft; Betriebsaufspaltung, Spendenabzug; Investitionsabzugsbetrag; Zerlegung; Forderungsabschreibung; Liquidation; Rechtsbeziehungen; Firmenverbund; Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Das wird bei der Umsatzsteuer geprüft

Organschaft, Vermietung und Verpachtung

Mit diesen Prüffeldern müssen gemeinnützige Körperschaften rechnen

Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke; Spendenpraxis, Satzungsprüfung; Erstattungsüberhänge USt; Honorarzahlungen; Zuordnung Einnahmen  und Ausgaben; Lohnbesteuerung bei Sportvereinen

Was sonst noch geprüft wird

Haftung; Anteilsbewertung; Liebhaberei; Hinterziehungszinsen; Insolvenz

Hinweis: Bei den o. g. Prüffeldern handelt es sich um die Schwerpunkte. Die Prüfer dürfen also (und werden i. d. R. auch) andere Sachverhalte aufgreifen!

Die Aufstellung gilt zwar nur für Bereich der OFD Nordrhein-Westfalen, dennoch kann sie auch für die anderen Bundesländer Anhaltspunkte liefern, worauf die Prüfer besonders achten. Steuerberater können und sollten ihre Mandanten entsprechend vorbereiten.