DBA Niederlande: Verständigungsvereinbarung

Die im DBA Niederlande 2012 enthaltenen Regelungen zu grenzüberschreitenden Gewerbegebieten in Bezug auf "Avantis" und "Eurode Business Center" kommen zur Anwendung. Die Verständigungsvereinbarung ist ab dem 1.12.2015 anzuwenden.

Die Verständigungsvereinbarung zielt auf die Gewerbegebiete „Avantis“ und „Eurode Business Center“ ab, die nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 6 DBA Niederlande 1959 als grenzüberschreitende Gewerbegebiete bestimmt wurden. Die für „Avantis“ durch Notenwechsel vom 26.7./11.8.2006 geschlossene Vereinbarung wurde durch Rechtsverordnung vom 25.5.2007 in Kraft gesetzt.

Für das Gewerbegebiet „Eurode Business Center“ wurde am 25.4./9.5.2007 eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die durch Rechtsverordnung vom 7.1.2008 in Kraft gesetzt wurde. Mit Inkrafttreten des DBA Niederlande 2012 am 1.12.2015 sind die vorgenannten Vereinbarungen und Rechtsverordnungen außer Kraft getreten.

Vorgreiflich einer nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. j DBA Niederlande 2012 noch zu treffenden Vereinbarung der Vertragsstaaten zur Bestimmung von „Avantis“ und „Eurode Business Center“ als grenzüberschreitende Gewerbegebiete nach dem neuen DBA, stellt die Verständigungsvereinbarung sicher, dass die nach dem DBA Niederlande 1959 bestimmten Gewerbegebiete auch nach dem DBA Niederlande 2012 als grenzüberschreitende Gewerbegebiete angesehen werden.

BMF, Schreiben v. 15.12.2015, IV B 3 - S 1301-NDL/07/10002