BZSt: Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Kirchensteuerabzugsverpflichtete müssen einmal jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn anfragen, ob ihr Kunde oder Anteilseigner kirchensteuerpflichtig ist. Die Informationen zur Religionszugehörigkeit sind automatisiert abzufragen.

Erst damit wird der für jeden Kunden bzw. Anteilseigner zutreffende Einbehalt von Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ab Beginn des Jahres 2015 ermöglicht.

Zu den Kirchensteuerabzugsverpflichteten gehören u. a. Kreditinstitute, Versicherungen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften.

Die Teilnahme an dem automatisierten Verfahren setzt zweierlei voraus: erstens die Registrierung und zweitens die Zulassung zum Verfahren.

Seit Anfang Januar 2014 kann die Registrierung und Zulassung zum Verfahren über das BZStOnline-Portal (BOP) beantragt werden. Von dieser Möglichkeit haben bereits zehntausende Kirchensteuerabzugsverpflichtete Gebrauch gemacht. Für die Sicherheit des Verfahrens ist eine eindeutige Authentifizierung unerlässlich. Dazu haben die zum Abruf der Daten zur Religionszugehörigkeit Berechtigten mehrere Verfahrensschritte mit jeweiligen Postlaufzeiten zu durchlaufen. Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass der gesamte Registrierungsprozess mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Teilnehmer, die bisher noch keine Registrierung beantragt haben, werden daher gebeten, sich nunmehr zeitnah an das BZSt zu wenden.

Detaillierte Informationen zum Verfahren sowie eine bebilderte „Schritt für Schritt“-Anleitung zur Registrierung und Zulassung finden sich im Internetauftritt des BZSt.

BZSt v. 29.8.2014