BMF: Auslandsreisekosten 2015

Das BMF hat für das nächste Jahr die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht.

In dem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass bei eintägigen Reisen in das Ausland der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend ist. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt Folgendes: 

  • Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland ins Inland jeweils ohne Tätigwerden ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
  • Bei der Abreise vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend. maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
  • Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.

BMF, Schreiben v. 19.12.2014, IV C 5 - S 2353/08/10006 :005

Schlagworte zum Thema:  Reisekosten, Einkommensteuer