Haufe Online Redaktion
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31.1.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 22.7.2015 geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung geändert.
- Die Nummer 5 des AEAO zu § 30 wird geändert.
- Der erste Spiegelstrich der Nr. 1.8.3 des AEAO zu § 122 wird neu.
- Der AEAO vor §§ 172 - 177 wird geändert.
- Der AEAO zu § 251 wird geändert.
BMF, Schreiben v. 10.12.2015, IV A 3 - S 0062/15/10005
Schlagworte zum Thema:
Abgabenordnung, Erlass
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1365
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7.584
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6.990
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3.82033
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3.6686
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3.393
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15.04.2024
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Rund 244.000 Rentner müssen 2024 keine Steuern mehr zahlen
15.04.2024
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