Michael Müller
11.06.09, 16:06 Uhr
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Guten Tag zusammen,
ich arbeite mit dem Kontenrahmen SKR 03 und möchte sonstige Bankentgelte verbuchen und habe zwei Fragen. 1. Sind Bankentgelte wie z.B. eine HBCI-Geldkarte für das Online Banking von der Umsatz- bzw. Mwst. befreit? 2. Diese Entgelte aber auch Entgelte für Abrechnungszeiträume (Kontoführungsgebühren etc.) verbuche ich über das Konto 4900 - sonst. betriebl. Aufwend. - 4970 - Kosten des Geldverkehrs. Ist das so richtig?
Freundliche Grüße Michael Müller
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Gabriele Häcker
27.07.09, 19:35 Uhr
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Hallo Herr Müller,
ich sehe, Sie hatten noch keine Antwort, daher hoffe ich, ich kann noch helfen.
zu 1. keine UST zu 2. würde ich auch über dieses Konto buchen.
Grüße G. Häcker
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Bernd Urban
28.07.09, 17:06 Uhr
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Sehr geehrter Herr Müller,
ich stimme Frau Häcker in Ihrer Auffassung zu.
Wichtig ist zum einen, dass Sie eine Trennung zwischen Zinserträgen und Zinsaufwendungen vornehmen (Verrechnungsverbot § 246 Abs. 2 HGB), zum anderen auch die Kontoführungsgebühren separat verbuchen.
Hintergrund ist, dass nicht nur das HGB eine Trennung vorsieht, sondern dass auch bei den Hinzurechnungsvorschriften bzgl. der Gewerbesteuer (§ 8 Nr. 1a GewStG) nur der reine Zinsaufwand hinzugerechnet wird. Hier ist eine saubere Trennung "gewerbesteuermindernd"...
In der Regel sind die Bankdienstleistungen von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 8 UStG befreit.
Viele Grüße aus Rheinstetten,
Bernd Urban vereidigter Buchprüfer Steuerberater
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