Ferenc Berthold
14.12.07, 11:08 Uhr
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"Neben" der IT betreue ich Kunden in Bereichen der Fibu und Controlling. Dies ist zulaessig, solange es sich um Softwareanpassungen handelt. Doch was ich da so lernen durfte (und auch musste), das "geht nicht auf ne Kuhhaut".
Nachdem mich mal vor knapp 18 Jahren eine Steuerberaterin ueber den Tisch ziehen wollte, habe ich deren Anwalt (ihren Ehemann) ueber seine Rechte belehren muessen. Verfahren gewonnen. Dann war ein anderer Stb. da, der meine Unterschrift faelschte. Verfahren gewonnen. Meine Entscheidung: das kann ich auch selbst. Ich muss das nur noch lernen, und das habe ich getan. Meine Buchhaltung mache "ich" selbst (Mitarbeiter die Buchfuehrung, die Abschluesse machen wir gemeinsam).
Seitdem betreue ich auch grosse und verbundene Unternehmen (Mandantenkonsolidierung) hinsichtlich der Buchhaltung und der Abschluesse. Ich berate ja nur... Das Vertrauen in mich persoenlich, im (schriftlichen) Auftrag mit Finanzaemtern zu verhandeln zeigte mir den Beweis, und alles lief erfolgreich. Auch Tiefenpruefungen in meinem Haus, aber da waren wohl die Prueferinnen etwas ueberfordert.
Eine Nockenwelle in einem Auto treibt die Kipphebel fuer die Ventile an. Und diese haben eine Sollbruchstelle... Das Finanzamt will bei Pruefungen ja auch etwas finden, und das kann man voraussehen, oder?
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Norbert Landwehr
15.03.10, 13:38 Uhr
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Hallo Herr Berthold, wie ist es in den letzten zwei Jahren gelaufen. Was Sie da so schildern verstösst ja so nahezu gegen alles, was im Steuerberatungsgesetz so geregelt ist. Wenn sich der Umfang Ihrer Tätigkeit bis zu ihrem Wohnsitzfinanzamt / Betriebsfinanzamt rumspricht, droht wohl Ungemach. Hat dies noch nie jemand angedeutet? LG Norbert Landwehr
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S. Roick
19.03.10, 12:24 Uhr
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Sehr geehrter Herr Berthold,
Ihren Eintrag habe ich eigentlich aufgerufen, da es kürzlich Entscheidungen hinsichtlich freiberuflicher Tätigkeit vs. Gewerbebetrieb von IT´lern gab.
Bei Ihrem Posting stellt sich mir die Frage, was Sie eigentlich damit ausdrücken wollen?
Dass Sie einen super Steuerberater abgeben würden, wenn Sie denn die Prüfung hätten? Dass Sie gerne noch ein paar Mandate übernehmen würden, die dann ohne entsprechende Vermögensschadenshaftpflicht von Ihnen beraten werden? Oder einfach ein bisschen Selbstbeweihräucherung?
Unglaublich, dass Sie so etwas überhaupt an die große Glocke hängen...
Viel Erfolg (weiterhin?), der Eintrag von Ihnen ist ja bereits etwas älter.
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Thilo Diesener
22.03.10, 17:18 Uhr
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Hallo,
Ich kann auch nicht verstehen was Sie damit bezwecken, und kann mich meinen Vorrednern nur anschließen hinichtlich der Risiken die Sie eingehen. Mir ist auch völlig entfallen, das ich bei meiner Steuerberaterprüfung nur ein bischen Buchhaltung und sonstige Beratung machen musste. Die Problematiken wie Betriebsaufspaltung, Doppelbesteuerungsabkommen, AStG usw. macht man bei der Prüfung ja mit links...........:-) Weiterhin viel Spass bei der Betreuung ihrer Firmen, Herr Berthold. MfG Thilo Diesener Steuerberater
www.diesener.de
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Vera Goncalves Cleff
22.03.10, 21:55 Uhr
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Hallo, ich wünsche Ihnen, dass Ihr Beitrag der Steuerberaterkammer nicht in die "Finger gerät". Ich weiß von Fällen, die mit deutlich weniger Verstößen gegen das Steuerberatungsgesetz fünfstellige Geldstrafen nach sich gezogen haben!
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