Sebastian Werner
06.09.10, 11:13 Uhr
|
Hallo zusammen,
seit dem 01.01.2010 richtet sich die Umsatzsteuerberechnung der sonstigen Leistungen nach der Unternehmereigenschaft und dem Sitz des Leistungsempfängers.
Daher ist bei Unternehmen mit Sitz in der EU die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu prüfen. Laut den mir vorliegenden Informationen/Lektüren ist dies durch eine qualifizierte Prüfung beim Bundeszentralamt für Steuern zu machen.
Andere Firmen verzichten jedoch scheinbar auf die Prüfung und lassen sich durch Sammelschreiben die Richtigkeit der UStID-Nr. und Verwendung der UStID-Nr. vom jeweiligen Geschäftspartner bestätigen.
Hierzu interessiert mich, wie andere Firmen das handhaben bzw. die Amnglegenheit einschätzen. Vielelicht hat jemand nützliche informationen zu?
In Hoffnung auf aussagekräftige Beiträge, viele Grüße Sebastian Werner
|
Michael Vorkauf
06.09.10, 15:09 Uhr
|
Hallo Sebastian Werner,
die Abfrage erfolgt ganz einfach über das Internet über folgende Seite: http://evatr.bff-online.de/eVatR/
Qualifizierte Abfrage immer machen, da es sonst einer Prüfung nicht standthält. Schreiben kommt ein paar Tage später mit der Post vom Bundeszentralamt für Steuern, zum Beleg/Rechnung heften und §18e UStG erfüllt.
Viel Erfolg. MV
|
Helmut Kexel
10.09.10, 18:45 Uhr
|
Der Antwort kann nur zugestimmt werden - qualifizierte Abfrage, mindestens jährlich pro Kunde, bei Neukunden immer vor Auslieferung der Ware. Sollte es mal übers Bundeszentralamt für Steuern nicht funktionieren, kann eine einfache Abfrage auch über die EU-Kommission erfolgen http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/lang.do
|
Andreas Peikert
23.09.10, 17:20 Uhr
|
Hallo Sebastian Werner, wie bereits aus den vorherigen Antworten ersichtlich, ist eine der Voraussetzung für die Fakturierung ohne Umsatzsteuer, dass man einen qualifizierten Nachweis über die UStId.-Nr. verfügt. Liegt dieser nicht vor, so läuft man Gefahr, dass man USt an die Finanzkasse entrichten muss, ohne diese vom Auftraggeber erstattet zu bekommen. Ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko. Wir fragen die UStId.-Nr. postalisch bei unseren EU-Auftraggebern an und lassen uns diese schriftlich bestätigen. Auch lassen wir uns gleich bestätigen, dass die Leistungen künftig unter dieser UStId.-Nr. abewickelt werden. Anschließend holen wir uns den qualifizierten Nachweis beim BMF. Da wir recht viele Auftraggeber haben, legen wir die schriftlichen Bestätigungen und qualifizierten Nachweise in gesonderten Ordnern ab und speichern die Informaitonen in unserer Rechnungswesensoftware. Die Folgeprüfungen finden immer dann statt, wenn wir Korrespondenz erhalten (Abstimmung von Adresse und UStId.-Nr. mit den hinterlegten Daten) oder wir längere Zeit mit einem Auftraggeber nicht mehr zusammengearbeitet haben.
|