Werklieferungen Umsatzsteuervoranmeldung

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Kerstin Pfietzmann

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Letzte Antwort:
02.09.10, 15:29 Uhr von Kerstin Pfietzmann

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Kerstin Pfietzmann
01.09.10, 15:55 Uhr
Guten Tag,

unser Unternehmen führt regelmäßig Werklieferungen im Ausland aus, bei denen der Ort der Lieferungen entsprechend im Ausland (EU oder Drittland) liegt. Die Werklieferung ist somit in Deutschland nicht steuerbar. Bei einer Werklieferung in der EU kommt das Reverse-Charge zur Anwendung.
Meine Frage ist nun: In welcher Zeile gebe ich diese Umsätze in der Umsatzsteuervoranmeldung an?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Kerstin Pfietzmann
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Christoph Plaumann
02.09.10, 07:39 Uhr
Hallo Frau Pfietzmann,

Ihre nicht steuerbaren Umsätze werden in die Zeile 42 eingetragen.
Siehe Anleitung zur USt.-Voranmeldung 2010 Zitat: Einzutragen sind die übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer
unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären.

MfG Christoph Plaumann
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Kerstin Pfietzmann
02.09.10, 15:29 Uhr
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Wir haben noch überlegt, die Werklieferungen in die Zeile 40 einzutragen, sind jedoch von der Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ein wenig verwirrt. Hier heißt es, dass "die im Inland ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze nach § 13b Abs. 1 UStG des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 UStG schuldet" einzutragen sind. Ich nehme an, dass hiermit nur die Bauleistungen gemeint sind, oder?

Viele Grüße
Kerstin Pfietzmann



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