Gerd Münkner
30.04.10, 08:53 Uhr
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Guten Tag, ich wollte einer Bekannten bei Ihrer Steuererklärung helfen, und habe festgestellt, dass Sie Steuerklasse 3 hat und Ihr Mann Steuerklasse 4, was ja eigentlich nicht möglich ist. Hierzu: Der 1.Mann der Frau verstarb 2007, neue Heirat 2008. Sie erklärte mir, dass sie als Witwe für 2 Jahre die Steuerklsse 3 in Anspruch nehmen könnte. Mir ist dies nicht bekannt. Weiß jemand, wo ich das entsprechende Gesetz nachlesen kann ? Vielen Dank Gerd Münkner
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Jürgen Wittlinger
30.04.10, 13:08 Uhr
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Guten Tag Herr Münkner,
die Rechtsgrundlage für dieses sog. Gnadensplitting findet sich in § 38b Satz 2 Nr. 3b EStG. Danach kann ein AN, der verwitwet ist, im Jahr des Todes des Ehegatten und auch noch im folgenden Jahr die Stkl. III erhalten. Für die nun zu erstellende ESt-Erklärung wird für Sie auch § 26 Abs. 1 Satz 3 EStG interessant sein. Danach ist auch in 2008 der Splittingtarif noch möglich, sofern die neuen Ehegatten eine besondere Veranlagung i.S. des § 26c EStG beantragen. Ob dies ggf. günstiger ist als eine Zusammen-Veranlagung der jetzigen Ehegatten, sollten Sie anhand der Daten durchrechnen.
Viele Grüße Jürgen Wittlinger
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