Hans Grossmann
19.03.10, 18:48 Uhr
|
Als Kleinunternehmer wurde bisher die Option mit Ust.ausgeführt. Wenn nun auf die Regelung ohne Ust umgestellt werden soll,welche steuerlichen Erfordernisse ergeben sich in Bezug auf vorhandenen Bestände?
|
Thilo Diesener
22.03.10, 17:12 Uhr
|
Guten Tag,
Insbesondere die Vorsteuerkorrektur nach § 15 a UStG ist zu beachten. Die sonstigen Veränderungen ( Rechnungsstellung z. B. ) sind eher technische Umsetzungen im betrieblichen Bereich, aber natürlich durchaus auch wichtig. MfG Thilo Diesener Steuerberater
www.diesener.de
|
Florian Gentner
27.07.10, 13:08 Uhr
|
Weiterhin sollte beachtet werden, dass die Option zur Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 2 UStG fünf Jahre bindet: "Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden." Unbedingt also prüfen, ob die fünf Jahre bereits vorbei sind!
|