Fremdvergleich

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01.06.10, 13:11 Uhr von Jürgen Wittlinger

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Norbert Landwehr
09.03.10, 10:02 Uhr
Darf das Finanzamt einen Vertrag auf Fremdüblichkeit prüfen? Fall ist: Vertrag zwischen zwei Personenhandelsgesellschaften. An der ersten sind zu 100% Angehörige in erster Linie beteiligt und an der zweiten zu 51% (die selben Personen).
Der Vertrag wäre so zwischen Fremden nicht geschlossen worden. Das kann man wohl unzweifelhaft annehmen. Die Familie und die Mindergesellschafterin (GmbH) stellen im zweiten Unternehmen jeweils einen Geschäftsführer. (Einstimmigkeitsabrede).
Insgesamt sind jedoch gleiche Interessen zu unterstellen.
Kann dieser Vertrag als "steuerlich nicht wirksam" angesehen werden? Darf man überhaupt außer in § 1 AStG einen Fremdvergleich vornehmen? Diese Prüfung erfolgt doch eigentlich eher bei Verträgen mit GmbH`s? Wer hat hierzu Erfahrungen / eine Fundstelle?

Danke für Hinweise!
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Norbert Landwehr
01.06.10, 07:47 Uhr
Keine Meinungen hierzu?
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Jürgen Wittlinger
01.06.10, 13:11 Uhr
Hallo Herr Landwehr,

eine Angemessenheitsprüfung bzw. ein Fremdvergleich ist nicht nur bei Kapitalgesellschaften, sondern auch bei Personengesellschaften grundsätzlich zulässig. Dies betrifft insbesondere die sog. Familiengesellschaften soweit eine Beherrschung vorliegt und damit ein natürlicher Interessenausgleich nicht zwingend gegeben ist.
Sie finden hierzu weitere Infos im Beitrag Familiengesellschaften (u.a. HI 1634303).

Viele Grüße
Jürgen Wittlinger



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