USt-Identifikationsnummer als Kleinunternehmer beantragen

Suche:     
 
 
  •  
  •  




Autor
Antworten 10
Letzte Antwort:
12.03.10, 00:41 Uhr von Sandra Wiesemann

Foto


Martin Dierks
10.02.10, 18:11 Uhr
Guten Tag,
als umsatzbefreiter Heilpraktiker habe ich bislang nichts mit der USt zu tun.
Jetzt möchte ich demnächst mein erstes und vermutlich einzig bleibendes Buch unter anderem auch bei Amazon verkaufen. dazu gibt es zwei Möglichkeiten, erstens den sog. Marketplace und zweitens das sog. Advantage-Programm. Bei letzterem verlangt Amazon zwingend eine UST-Id.-Nr.

Laut Homepage des Bundeszentralamtes, das diese Nummer vergibt, müsse ich mich dazu zunächst an mein Finanzamt wenden (weil bislang nicht umsatzsteuerlich geführt bzw. Kleinunternehmer).

Kann mir jemand sagen, was es im Weiteren für Auswirkungen hat, eine solche Nummer zu besitzen (neben der Angabepflicht auf Rechnungen und Homepage)? Ich meine vor allem im Hinblick auf mein zuständiges Finanzamt und die Steuererklärung. Der Verkauf des Buches wird als Kleinunternehmer erfolgen und damit werde ich dann zwar erstmals die Anlage G für gewerbliche Einkünft ausfüllen müssen, aber USt fällt doch nach wie keine an!? Wozu das alles dann?
Foto


Juergen Walter
11.02.10, 11:19 Uhr
Sehr geehrter Herr Dierks,

grundsätzlich brauchen Sie als Kleinunternehmer natürlich keine USt-Id-Nr., da die Angabe der USt-IdNr. in den Abrechnungen lediglich über die Gewährung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. die Verlagerung des Leistungsortes bei best.Dienstleistungen entscheidet bzw. vor 01.01.2010 entschied.

Für Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG besteht also eigentlich kein kein Anlass zur Beantragung einer USt-Id-Nr. Zumindest bis sie mit ihren Warenbezügen aus anderen Mitgliedstaaten einen Jahresumfang von 12.500 EUR im Vorjahr oder voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten.Allerdings könnten Sie mittels Erklärung auf Antrag eine USt-Id-Nr. beantragen, wenn sie zur Erwerbsteuer optieren wollen.

Wenn sie das alles eigentlich nicht brauchen ist das aber kein umsatzsteuerliches Problem bzw. keine Anforderung des UStG, sondern ein "Problem" von Amazon, die die Nr. grundsätzlich verlangen und nicht auf evtl.Kleinunternehmer Rücksicht nehmen....

Ich habe keine Erfahrung mit Verkäufen auf Amazon, aber vielleicht lohnt sich eine Rückfrage dort ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt für Leute mit Kleinunternehmerstatus!?

Schöne Grüße
J.Walter
Foto


Juergen Walter
11.02.10, 11:19 Uhr
Sehr geehrter Herr Dierks,

grundsätzlich brauchen Sie als Kleinunternehmer natürlich keine USt-Id-Nr., da die Angabe der USt-IdNr. in den Abrechnungen lediglich über die Gewährung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. die Verlagerung des Leistungsortes bei best.Dienstleistungen entscheidet bzw. vor 01.01.2010 entschied.

Für Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG besteht also eigentlich kein kein Anlass zur Beantragung einer USt-Id-Nr. Zumindest bis sie mit ihren Warenbezügen aus anderen Mitgliedstaaten einen Jahresumfang von 12.500 EUR im Vorjahr oder voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten.Allerdings könnten Sie mittels Erklärung auf Antrag eine USt-Id-Nr. beantragen, wenn sie zur Erwerbsteuer optieren wollen.

Wenn sie das alles eigentlich nicht brauchen ist das aber kein umsatzsteuerliches Problem bzw. keine Anforderung des UStG, sondern ein "Problem" von Amazon, die die Nr. grundsätzlich verlangen und nicht auf evtl.Kleinunternehmer Rücksicht nehmen....

Ich habe keine Erfahrung mit Verkäufen auf Amazon, aber vielleicht lohnt sich eine Rückfrage dort ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt für Leute mit Kleinunternehmerstatus!?

Schöne Grüße
J.Walter
Foto


Martin Dierks
11.02.10, 23:22 Uhr
Sehr geehrter Herr Walter,
tja, so sehe ich das auch: In meinem Fall ist das alles eigentlich ein ziemlicher "Krampf". Der einzige Grund für die Beantragung der UIN wäre wirklich nur die Vorschrift bei Amazon.

Wenn ich demnächst über Amazon Advantage das eine Buch verkaufe und da evtl. mal ne Omi aus Österreich dabei ist, dann ist das doch eine private Endkundin. Es ist keine "Transaktion zwischen Geschäftspartnern innerhalb Europas", für die die UIN gedacht ist. Offenbar verlangt Amazon die Nr. nur, weil in einigen wenigen Fällen solche Geschäfte vorliegen und theoretisch auch bei mir vorliegen könnten. Kaufen tue ich im Ausland auch nichts.

Ich werde mit den Umsätzen unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen und daher auch zukünftig weiterhin keinerlei USt bezahlen bzw. verlangen. Die zwangsläufige Entscheidung für die Erwerbsbesteuerung ist auch irrelevant, weil ich eh nichts aus dem Ausland kaufe bzw. nur mal privat Vereinzeltes.

Fazit: Ich würde zukünftig als "grundsätzlich USt-Pflichtiger" bei meinem Finanzamt geführt, aber faktisch nach wie vor nichts mit USt am Hut haben. Ich würde wie bisher eine fast leere USt-Erklärung ausfüllen, auf der neben dem bisherigen Kreuzchen für die USt-Befreiung meiner Haupttätigkeit ein weiteres für die Kleinunternehmer-Regelung ist.
Die Anlage G für Gewerbe kommt dazu und das eine Kreuzchen auf der USt-Erklärung, ansonsten ist das alles für mich eigentlich überflüssig und bleibt wie bisher. Wenn ich das soweit richtig sehe (?).

Aber Amazon macht keine Ausnahme, ich habe nachgefragt.

Wenigstens kostet es nichts, aber wer weiß, wie lange das alles dauert.

Grüße,

MD
Foto


Andreas Giebel
12.02.10, 16:41 Uhr
Wenn Sie über Amazon Ware (z.B. Ihr Buch veräußern) verlangt Amazon entsprechende Gebühren (Provisionen). Diese Gebühr ist umsatzsteuerpflichtig. Nun stellt sich die Frage mit welcher Umsatzsteuer die Gebühr abzurechnen ist. Bei Privatpersonen wird nach § 3 a Abs. 5 UStG n.F. deutsche Umsatzsteuer fällig und auch durch Amazon in Rechnung gestellt. Bei Unternehmern wird zwar auch deutsche Umsatzsteuer nach § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG fällig, da Amazon aber seinen Sitz in Luxemburg hat verschiebt sich die Umsatzsteuerschulderschaft nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger (Sie !!!). Über eine USt ID Nummer kann Amazon erkennen, ob Sie als Unternehmer oder als Privatperson auftreten. Für Ihren Fall bedeutet das, wenn Sie eine USt ID Nummerr beantragen und an Amazon weitergeben, müssen Sie 19 % USt auf die Amazon Gebühren an das Finanzamt abführen. Ein Vorsteuerabzug haben Sie als Kleinunternehmer natürlich nicht. Ohne USt ID Nummer wird Ihnen Amazon 19 % USt in Rechnung stellen. Diese können Sie sich zwar auch nicht als Vorsteuer ziehen, es entfällt aber die Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt.
Foto


Martin Dierks
12.02.10, 18:11 Uhr
Aha. Also geht es um die Amazon-Provision, die sich Amazon bei Verkäufen einbehält.

Da die Provision beim Advantage-Programm 50 % beträgt, kommt dadurch einiges an USt zusammen, die ich nur ans FA zahlen, aber nicht mehr als Vorsteuer geltend machen könnte! Angesichts der ohnhin hohen 50 % bleibt da nicht viel übrig.
Und den steuerlichen Papierkram mit der USt habe ich dann auch.

Dann doch lieber den Amazon Marketplace - auch wenn das Buch potentiellen Kunden, die die Suchfunktion für Schlagworte benutzen, dann häufiger verborgen bleiben wird.

Danke für die Info!

Grüße,

MD
Foto


Martin Dierks
16.02.10, 12:42 Uhr
Hallo Herr Giebel,
jetzt habe ich auf Amazon folgende Aussage gefunden, die behauptet, ich sei bei vorhandener UIN eben gerade NICHT USt-pflichtig für die Amazon-Gebühren!?
Auf http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3486601 steht:

Wenn Sie innerhalb eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (ausschließlich Luxemburg) ein Unternehmen betreiben und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr.) der Steuerbehörden dieses Landes zugeteilt bekommen haben, wird Amazon.de in der Regel keine Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufergebühren berechnen. Lesen Sie bitte den Abschnitt Ausnahme von der Umsatzsteuerpflicht, um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Ausnahme:
Um von der Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer befreit zu sein, müssen Sie uns eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr.) von Ihrer Steuerbehörde nennen, die folgenden Bedingungen anerkennen und ihnen zustimmen. Falls Sie in Luxemburg mehrwertsteuerlich registriert sind, ist Amazon verpflichtet, Ihnen den Mehrwertsteuersatz von 15% zu berechnen und Sie können nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden.

Die Amazon.de gegenüber angegebene USt-Id.Nr. wurde für das Unternehmen erteilt, welches Sie betreiben und welches seinen Sitz innerhalb eines Mitgliedslandes der EU hat.

Grüße,

MD
Foto


Andreas Giebel
16.02.10, 18:20 Uhr
Hallo Herr Dierks,
die Aussage von Amazon stimmt mit meinem obrigen Beitrag überein. Sobald Sie Amazon Ihre USt ID Nummer mittelen wird Ihen Amazon keine Umsatzsteuer auf die Gebühren in Rechnung stellen. Für die Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt sind dann Sie als Leistungsempfänger zuständig. Auch wenn Sie ansonsten als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärung abgeben müssten, wären Sie dann verpflichtet lediglich für die auf die Amazongebühren entfallende Umsatzsteuer eine Umsatzsteuereklärung abzugeben. Ohne USt ID Nummer behandelt Sie Amazon wie eine Privatperson. Es wird Ihnen also Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und Amazon führt die von Ihnen zusammen mit den Gebühren gezahlte Umsatzsteuer praktisch für Sie an das Finanzamt ab. Wirtschaftlich führen beide Lösungen für Sie zur gleichen steueuerlichen Belastung da Sie als Kleinunterneher sowohl die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als auch die als Leistungsempfänger geschuldete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer ziehen können. Ohne Ust ID Nummer ersparen Sie sich aber die Erstellung einer Umsatzsteuererklärung.
Foto


Martin Dierks
17.02.10, 13:43 Uhr
Hallo Herr Giebel,
danke nochmal für die Klarstellung.
Ich habe irrtümlich "nicht in Rechnung gestellt durch Amazon" mit "nichts zahlen müssen ans FA" gleichgesetzt.

Sehe ich es richtig, dass das alles überhaupt nichts mit der USt auf das BUCH zu tun hat, was völlig getrennt von der Provisionsfrage zu betrachten ist? Sprich, als Kleinunternehmer (Autor und Selbstverleger in einer Person) enthält der Verkaufspreis keine USt, es wird dementsprechend keine USt auf der Rechnung ausgewiesen und das war's. Mit Amazon selbst und deren Provision hat das alles gar nichts zu tun.

Grüße,

MD
Foto


Andreas Giebel
17.02.10, 17:22 Uhr
Genau so ist es. Der Verkauf des Buches löst für Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus. Davon getrennt ist die Provision von Amazon zu sehen. Diese ist für Amazon im vorliegenden Fall immer umsatzsteuerpflichtig. Ob Sie oder Amazon die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen entscheiden Sie über die Hingabe Ihrer USt ID Nummer an Amazon.


 | 



topRightCorner
bottomLeftCorner bottomRightCorner