Dietmar Goetz
09.02.10, 11:12 Uhr
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Guten Tag, die komplexeren Sachverhalte habe ich - auch nach Lektüre aller BMF-Schreiben - verstanden. Jetzt ist aber eine völlig einfache Frage aufgetaucht, die ich auch nach Lektüre der Haufe-Produkte und des Internets nicht beantworten kann : Können zum 31.12.2008 festgestellte Altverluste bis 2013 nur mit eigenen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden oder auch mit denen des Ehegatten (natürlich bei gemeinsamer Veranlagung).
Für eine Antwort hierauf wäre ich sehr dankbar.
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