Aktivierungskosten bei selbsterstellten Wirtschaftsgütern

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Autor
Friedhelm Beinenz

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Letzte Antwort:
26.02.10, 14:55 Uhr von Alla Haar

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Friedhelm Beinenz
08.02.10, 16:47 Uhr
Problemstellung:
Ich habe auf meinem privaten Grundstück ein total heruntergekommenes Gebäude saniert.
Die Materialkosten (40.000 EUR)habe ich aus Privatvermögen bezahlt. An Arbeit habe ich mit meiner Familie ca. 1000 Stunden (nachweisbar) investiert.
Das Gebäude will ich nun als Privatmann an einen Gewerbebetrieb vermieten.
(Einnahmen aus V+V).
Nun die Frage:
Kann ich die 1000 Std als Aufwand geltend machen? Beispielsweise 1000 Std x 20 EUR (20.000EUR), sodass ich als AfA-Grundlage 60.000 EUR ansetzen kann?

Ich bin der Meinung, das mal sinngemäß irgendwo gelesen zu haben.
Da ging es allerdings um ein bewegliches Wirtschaftgut..
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Burkhard Kroll
11.02.10, 22:36 Uhr
> Kann ich die 1000 Std als Aufwand geltend machen?
> Beispielsweise 1000 Std 20 EUR (20.000EUR), sodass ich als
> AfA-Grundlage 60.000 EUR ansetzen kann?
>

Nein, das geht nicht.

Frdl. Grüße

B. Kroll
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Alla Haar
26.02.10, 14:55 Uhr
Hallo,

das kann ich nur bestätigen. Es geht leider nicht.

mfG
Haar



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