Waltraud Dörge
04.02.10, 08:44 Uhr
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Es besteht ein Pauschalvertrag über Bauleistungen. Abschlagszahlungen sind nach Baufortschritt vereinbart. Der Sachverhalt zur Erstellung der Rechnungen und der Fälligkeit bzw. Entstehung der Umsatzsteuer ist bekannt. Es geht um die Verbuchung der Abschlagsrechnungen (keine Anzahlungen). Werden die Rechnungen gleich als Umsatz gebucht oder als erhaltene Anzahlungen?
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Uli Kreuzberg
15.06.10, 07:39 Uhr
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Guten Tag,
gerade bei Bauleistungen sind die einzelnen Bauabschnitte / Gewerke (z.B. Rohbau, Dach usw.) als einzelne Leistungen abrechenbar (VOB). Damit handelt es sich insoweit auch um fertige Leistungen, die der Bauunternehmer erbracht hat. Diese sind als Umsatz zu verbuchen, nicht als Anzahlung.
Gruß aus Bonn
Uli
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