Claudia Scheibe
04.02.10, 08:18 Uhr
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Hallo,
nach der Änderung im Steuerrecht 2010, muss das Frühstück auf Hotelrechnungen gesondert ausgewiesen werden. Diese Änderung bringt einige Probleme mit sich.
1. Wo ziehe ich das Frühstück ab, wenn die Rechnung per Kreditkarte gezahlt wurde? Die Verpflegungspauschale wird bar abgerechnet. Ziehe ich das Frühstück dann bei der Verbuchung in der Barkasse von den Verpflegungspauschalen ab? Muss die Kürzung Brutto oder Netto erfolgen?
2. Wie verhalte ich mich, wenn auf der Hotelrechnung das Frühstück nicht gesondert ausgewiesen ist? Wenn nur vermerkt ist "Übernachtung inkl. Frühstück"... Kann ich dann wie bisher die Verpflegungspauschalen um die 20% kürzen?
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